Bertolt Brecht ist am 14. August 1956 verstorben. Damit werden die Werke von Bertolt Brecht, bei denen er alleiniger Urheber ist, in Deutschland ab dem 1.1.2027 gemeinfrei.
Es ist bekannt, dass Bertolt Brecht einige Werke (insbesondere Theaterstücke) nicht allein, sondern in Miturheberschaft oder auch in Zusammenarbeit mit Komponisten geschaffen hat.
In Deutschland erlischt das Urheberrecht an einem Werk gemäß § 64 Urheberrechtsgesetz (UrhG) siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers. Steht das Urheberrecht an einem Werk mehreren Miturheber:innen zu, so erlischt es gemäß § 65 Abs. 1 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Mitwirkenden.
Bei Stücken mit Musik ist weiter § 65 Abs. 3 UrhG zu beachten, wonach es für die Berechnung der urheberrechtlichen Schutzfrist auch auf den Tod der Komponistin oder des Komponisten ankommen kann.
Beispiele für Werke von Bertolt Brecht, an denen Miturheber:innen oder Komponisten beteiligt sind und deren Schutzdauer über 2026 hinaus fortbesteht, sind:
- Die Dreigroschenoper: Elisabeth Hauptmann ist Miturheberin des Textes und hat seit der Uraufführung im Jahre 1928 Tantiemen erhalten. Elisabeth Hauptmann ist am 20. April 1973 verstorben. Gemäß § 65 Abs. 1 UrhG ist Die Dreigroschenoper also noch bis zum Ende des Jahres 2043 urheberrechtlich geschützt. Diese Schutzfrist gilt wegen § 65 Abs. 3 UrhG auch für die von Kurt Weill für Die Dreigroschenoper komponierte Musik.
- Die Geschichte der Simone Machard: Lion Feuchtwanger ist Miturheber. Die Schutzfrist endet am 31.12.2028.
- Die Maßnahme ist in Zusammenarbeit mit Hanns Eisler, der die Musik eigens für den Text komponierte, entstanden. Die Schutzfrist endet am 31.12.2032.
- Die Rundköpfe und die Spitzköpfe: Hanns Eisler ist Komponist der für das Stück geschaffenen Musik. Die Schutzfrist endet am 31.12.2032.
- Leben des Galilei: Hanns Eisler ist Komponist der für das Stück geschaffenen Musik. Die Schutzfrist endet am 31.12.2032.
- Die Mutter ist unter Miturheberschaft von Günther Weisenborn entstanden, mit Musik von Hanns Eisler. Die Schutzfrist endet am 31.12.2039.
- Die heilige Johanna der Schlachthöfe: Elisabeth Hauptmann ist Miturheberin. Die Schutzfrist endet am 31.12.2043.
- Der Prozeß der Jeanne d'Arc zu Rouen 1431 ist ein Theaterstück nach dem Hörspiel von Anna Seghers, Benno Besson arbeitete an der Bearbeitung mit. Die Schutzfrist endet am 31.12.2076.
- Don Juan von Molière: Elisabeth Hauptmann und Benno Besson sind Miturheber der Bearbeitung. Die Schutzfrist endet am 31.12.2076.
- Pauken und Trompeten: Elisabeth Hauptmann und Benno Besson sind Miturheber der Bearbeitung. Die Schutzfrist endet am 31.12.2076.